Einkaufsbedingungen der ECOTHERM Austria GmbH
Vers. 01.05 dt. 06.05.2020
- Allgemein
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Mündliche Abreden gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Empfänger. Verkaufsbedingungen, die zu unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ im Widerspruch stehen, sind unwirksam, soweit diese nicht ausdrücklich durch den Empfänger genehmigt wurden.
- Angebot
Ihre Angebote sind freibleibend und unentgeltlich. Der Auftrag gilt erst mit Absendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als erteilt.
An uns gerichtete Angebote oder Kostenvoranschläge sind mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung verbindlich und kostenlos. Im Falle eines Angebotes an uns ist der Anbieter daran 60 Tage ab Zugang dieses Angebotes an uns gebunden.
- Angebotsfristen und Liefertermine
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende daran 60 Tage ab Zugang des Angebots gebunden.
Die mitgeteilten Lieferzeiten sind für den Lieferanten verbindlich, die Lieferzeit läuft ab dem Bestelltag. Es werden ausschließlich nur Lieferungen ohne Eigentumsvorbehalt akzeptiert und angenommen.
Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, gleich welcher Art und aus welchen Ursachen, sowie sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die dem Empfänger die Abnahme wesentlich erschweren, geben dem Empfänger das Recht, die Abnahmefristen hinauszuschieben, ohne dass dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht und ohne dass zurückgestellte Mengen vor Abnahme in Rechnung gestellt werden können.
- Schutz von Plänen und Unterlagen, Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede missbräuchliche Verwendung, insbesondere die Weitergabe oder Eigennutzung wird ausdrücklich untersagt.
- Gefahrenübertragung
Die Lieferung der Ware erfolgt bei Fehlen einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung auf Gefahr und Kosten des Lieferanten. Die Ware gilt frei Haus verkauft. Mit dem Eintreffen der Ware im Unternehmen bzw. vereinbarten Lieferort, ist der Gefahrenübergang gegeben.
- Preise
Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarungen verstehen sich Preise, die uns genannt werden, inklusive aller Abgaben und Nebenkosten einschließlich Transportkosten. Vereinbarte bzw. dem Vertrag zu Grunde gelegte Preise gelten als Fixpreise, Preisgleitklauseln und der gleichen werden von uns nicht akzeptiert, solange sie nicht besonders ausgehandelt werden.
- Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
Mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung beträgt unsere Zahlungsfrist 45 Tage ab Rechnungserhalt. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt steht uns ein Skontoabzug in Höhe von 3 % zu.
- Stornogebühren
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr von max. 3 % des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung vom Vertrag zurückzutreten.
- Gewährleistung,
Der Lieferant ist verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht. Außerdem hat der Lieferant für Mängel an ausdrücklich bedungenen Eigenschaften einzustehen.
Haftungsausschlüsse unserer Vertragspartner, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit uns ausgehandelt. Im Falle des Auftretens von Mängeln steht es uns frei, zwischen Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen, wenn kein Wandlungsanspruch besteht und wir von diesem Recht Gebrauch machen. Soweit wir auf Reparatur oder Austausch bestehen, sind wir bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Leistung/Lieferung zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts berechtigt
Im Übrigen bedürfen Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen – Schadenersatz oder Gewährleistung betreffend – wie etwa Änderungen der Beweislastverteilung, Verkürzung von Fristen und dergleichen für ihre Wirksamkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung im Einzelfall.
In Abweichung der gesetzlichen Regelung verbleibt die Beweislast für die Mangelfreiheit während der gesamten Gewährleistungsfrist beim Lieferanten.
Die Verpflichtung zur Untersuchung mangelhafter Warenlieferungen gemäß §377 UGB wird ausdrücklich abbedungen. Bei Entdeckung allfälliger Mängel steht uns eine sechswöchige Frist zur Erhebung einer Mängelrüge zu.
- Haftung / Schadenersatz
Der Lieferant, ob Hersteller, Importeur oder Händler hat eine Produzentenstellung. Der Lieferant haftet in jedem Fall im Sinne des Produkthaftungsgesetzes für alle Schäden, welche uns in Folge der Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware an Personen oder Sachen entstehen. Er verpflichtet sich uns schad- und klaglos zu halten. Der Lieferant haftet neben Personen- und Sachschäden auch für alle mittelbaren und unmittelbaren Mangelfolgeschäden, die uns aus der Weiterverarbeitung bzw. dem Gebrauch gelieferter mangelhafter Ware entstehen. Ausschlüsse von Regressforderungen im Sinne des §12 PHG werden nicht akzeptiert.
Der Ausschluss des Regressanspruches gem. § 933b ABGB wird von uns nicht akzeptiert.
- Aufrechnung
Ein Aufrechnungsverbot wird von uns nicht anerkannt, vielmehr sind wir jedenfalls berechtigt, gegebenenfalls mit allen uns gegen den Vertragspartner zustehenden Ansprüchen aufzurechnen.
- Abtretungsverbot
Entstandene Forderungen gegen uns sind mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abtretbar.
- Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
- Vertraulichkeitsvereinbarung
Vertrauliche Informationen, die insbesondere die geschäftliche Beziehung beinhalten, dürfen nicht an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ECOTHERM weitergegeben werden. Im Falle eines Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe in der Höhe des durchschnittlichen Jahresbestellumsatzes der drei letzten Wirtschaftsjahre vereinbart und binnen 5 Werktage nach schriftlicher Anzeige an ECOTHERM zu leisten. Diese Strafzahlung entflicht nicht von etwaigen gerichtlichen Schadenersatzforderungen durch die ECOTHERM.
- Rechtswahl/Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich das für Wels sachlich zuständige Gericht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG) ist ausgeschlossen.